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Rauchmelder retten Leben
Noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.

„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandrauchprävention e.V. und ergänzt: „Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Der Rauchmelder erkennt die bei einem Brand entstehenden feinen Rauchpartikel und warnt bevor die Rauchkonzentration gefährlich wird schon nach ein bis drei Minuten mit einem lauten Alarm. Sie haben somit den notwendigen Zeitvorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Betrieben wird der Rauchmelder mit Batterien oder über das Stromnetz. Ein notwendiger Batteriewechsel wird von den Geräten üblicherweise mit kurzen Pieptönen angezeigt. Fehlalarme durch Zigarettenrauch, brennende Kerzen etc. werden bei qualitativ guten Rauchmeldern nicht ausgelöst.

Wo installiert man Rauchmelder?

Rauchmelder gehören an die Zimmerdecke, möglichst in Raummitte, aber in jedem Fall mindestens 50 cm von der Wand entfernt, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können. Sie sind einfach zu montieren.

Mindestschutz (Grafik rotes M):
* je ein Rauchmelder in Flur, Schlaf- und Kinderzimmer
* bei offener Verbindung mehrerer Geschosse mindestens ein Rauchmelder pro Etage

Optimale Ausstattung (Grafik oranges O und grünes S):
* zusätzliche Installation von Rauchmeldern auch in den anderen Räumen sowie in Keller und Dachboden
* Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren

Was Sie beim Kauf beachten sollten!

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es mit dem „Q“ ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Produkte mit dem "Q" erhalten Sie im Fach- und Elektrohandel.

Folgende Leistungsmerkmale sind für das Qualitätszeichen ausschlaggebend:

* Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
* Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
* Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Bitte beachten:

Haushaltsrauchmelder können keine Brände (Schadenfeuer) verhüten. Sie können sie nur frühzeitig erkennen und melden. Trotz der Verwendung von Haushaltsrauchmeldern sollte man Brände am besten gar nicht erst entstehen lassen. In der Wohnung sollten deshalb folgende Hinweise beachtet werden:
* Niemals im Bett rauchen
* Zigaretten oder Kippen nur in nichtbrennbaren Behältnissen ablegen
* Niemals offenes Feuer (z.B. Kerzen) unbeaufsichtigt lassen
* Eingeschaltete Elektrogeräte, wie Bügeleisen, Herd,Kaffeemaschine, u. ä. nie unbeaufsichtigt lassen
* Brennendes Fett (z.B. in Pfanne oder Fondue-Topf) nie mit Wasser löschen, sondern mit dazu passendem Deckel oder mit Löschdecke (keinesfalls Kunststoffdecke) ersticken
* Defekte Elektro- und Gasgeräte nur von Fachbetrieben instand setzen lassen

Was tun, wenn es brennt?

* Ruhe bewahren
* Warnen Sie Familienangehörige und andere Mitbewohner des Hauses
* Keine Sekunde zögern und die Feuerwehr unter 112 alarmieren
* Türen zum Brandraum schließen um Rauch- und Flammenausbreitung zu vermindern
* Gebäude zügig verlassen bzw. am Fenster bemerkbar machen
* Warten auf Feuerwehr und Lage schildern, vor allem ob noch Personen im Haus sind

Gesetzgebung für Bayern

Einbaupflicht:
* für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
* für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
* in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich:
* für den Einbau: Eigentümer
* für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Überprüfung / Kontrollen

Es wird keine Kontrolle über die Montage der Rauchmelder geben, weder durch die örtliche Feuerwehr noch durch die örtliche Bauaufsicht.

Quelle und weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Rauchmelderschutz in der Wohnung
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Rauchmeldergruppe
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Brandursache
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Kontakt
Freiwillige Feuerwehr Bolsterlang e.V.
Rathausweg 4
87538 Bolsterlang
DEUTSCHLAND
Fax +49 8326 209558
Helfen Sie mit Leben zu retten

Auch Sie können mithelfen, dass die Notrufnummer 112 bekannter wird. Besuchen Sie die Homepage Notruf 112 des bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr und sagen sie weiter, worauf es im Notfall ankommt.

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